Verbrechen der Aggression

Stalingrad, Dezember 1942

Verbrechen der Aggression (englisch Crime of Aggression) ist ein Straftatbestand im Völkerstrafrecht und im deutschen Strafrecht. Gemäß Artikel 5, Absatz 1 Buchstabe d des Römischen Statuts fällt er in die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH). In Deutschland ist der Tatbestand seit dem 1. Januar 2017 in § 13 des Völkerstrafgesetzbuches. Er ersetzte den zum 1. Januar 2017 weggefallenen § 80 StGBVorbereitung eines Angriffskrieges.


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